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Flucht- und Rettungswege DIN EN 179 und 1125
Grundsätzliche Anforderungen an Fluchttüren und Fluchtwege:
- Fluchttüren müssen mit einer Handbewegung den Fluchtweg innerhalb 1 Sekunde frei geben ohne den Schlüssel zu betätigen.
- Fluchttüren sollten nach außen öffnen.
- Rettungswege bzw. Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein.
DIN EN 179 Notausgänge
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DIN EN 1125 Paniktüren
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| Anwendungspflicht: Notausgänge nach DIN EN 179 sind vorgesehen
für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen
und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Hierbei kann
es sich um Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden handeln, die nur
von autorisierten Personen z.B. Personal genutzt werden. |
Anwendungspflicht: Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in
öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Die Besucher dieser Gebäude kennen
die Funktionen der Fluchttüren nicht und müssen diese im Notfall auch
ohne Einweisung betätigen können. Hiervon sind beispielsweise Flughäfen,
Einkaufszentren, Krankenhäuser, Kinos, Schulen oder öffentliche Verwaltungen
betroffen. |
| Zugelassen sind: Drücker oder Stoßplatten. Die Beschläge
müssen den genauen Vorschriften der Norm entsprechen. Stangengriffe
nach DIN EN 1125 können auch für Notausgänge verwendet werden, Drücker
nach DIN EN 179 sind aber nicht für Paniktüren nach DIN EN 1125 einsetzbar. |
Zugelassen sind: Stangengriffe oder Druckstangen. Die Beschläge
unterliegen genauen Vorschriften, um eine sichere und dauerhafte Funktion
gewährleisten zu können. |
| Bitte beachten: Wichtig ist jedoch, dass alle Komponenten
wie Schloss, Beschlag und Zubehör gemeinsam als Verschlusssystem geprüft
und zertifiziert sein müssen. Nach erfolgreicher Prüfung muss vom
Schlosshersteller das CE-Zeichen beantragt und verwendet werden. Die
Ausschreibung kann getrennt erfolgen und die Auslieferung ebenfalls. |
Bitte beachten: Wichtig ist jedoch, dass alle Komponenten
wie Schloss, Stangengriff und Zubehör gemeinsam als Verschlusssystem
geprüft und zertifiziert sein müssen. Nach erfolgreicher Prüfung muss
vom Schlosshersteller das CE-Zeichen beantragt und verwendet werden.
Die Ausschreibung kann getrennt erfolgen und die Auslieferung ebenfalls. |
| Text- und Bildangaben mit freundlicher Unterstützung
von WILKA und AssaAbloy |
Einfache Beschreibung der Panikfunktion:
Im Falle einer Paniksituation laufen Menschen gegen die Tür. Diesen
Menschen ist die Funktion der Fluchttür völlig unbekannt, sie drücken aus
Angst gegen die Tür. Durch diesen Druck auch nur einer einzelnen Person oder Menschenmassen
wird der Stangengriff nach unten gedrückt. Über eine Mechanik wird diese
Bewegung auf das eingebaute Panikschloss übertragen. Das Panikschloss gibt
Riegel und Falle frei und die Tür öffnet sofort. Vorausgesetzt die
Fluchtwegtür öffnet nach außen. Wurde die Fluchtwegtür nach innen öffnen,
käme es zu einer Katastrophe, Menschenmassen in Panik wurden sich ihren
einzigen Fluchtweg versperren.
Türbeschläge geeignet für Notausgangsverschlüsse
nach DIN EN 179
Die Europanorm EN 179 regelt die Verwendung und Anforderungen für
Notausgangsverschlüsse mit Drückern oder Stoßplatten.
Hierbei handelt es sich um Produkte, die der EU-Konformitätszertifizierung
(CE-Kennzeichnung) unterliegen. Notausgangsverschlüsse bestehen
aus Schloss und Beschlag und müssen gemeinsam geprüft
und zertifiziert sein. Achtung: Bei getrennter Lieferung von
Schloss und Beschlag ist zu beachten, dass nur geprüfte, entsprechend
zertifizierte und gekennzeichnete Produkte an Notausgangstüren
zur Verwendung kommen.
Begriffe und technische Anforderungen aus der DIN EN 179 für
Beschläge
Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von
der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde
ermöglichen. Die Kraft zur Betätigung darf 70 N nicht übersteigen.
Die Türdrückerform muss so gewählt sein, dass keine vorstehenden
Ecken und Kanten zu Verletzungen führen. Kantenradius mindestens
0,5 mm. Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein,
dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko
von Verletzungen zu vermeiden.
Bevor Schlösser und Beschläge montiert werden, überzeugen
Sie sich bitte an Hand der jeweiligen Zertifikate und Kennzeichnung
über den Nachweis der Zusammengehörigkeit. Nichtbeachten der
Regeln kann zu Problemen bei der Bauabnahme führen.
Hinweis: Die Entscheidung, welche der beiden Normen im Einzelfall Anwendung findet, obliegt dem Architekten/Planer, ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.
Wir empfehlen Fluchtwegsysteme der Hersteller: AssaAbloy,
KFV, WILKA und Winkhaus




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